Rechtsprechung
BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechende richterliche Durchsuchungsanordnung
- Wolters Kluwer
Durchsuchungsbeschluss - Verfassungsbeschwerde - Strafverfahren - Betäubungsmitteldelikt - Anfangsverdacht - Begleitumstände
- Judicialis
BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BtMG § 29a; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 13; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübben, 09.11.2000 - 40 Gs 73/00
- LG Cottbus, 09.04.2001 - 26 Qs 31/01
- BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
- BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 863/01
Papierfundstellen
- StV 2002, 406
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Es ist Aufgabe des Richters, die Voraussetzungen für die Anordnung der Durchsuchung eigenverantwortlich zu prüfen (BVerfGE 103, 142 ) und dann, wenn er diese Voraussetzungen bejaht, für eine angemessene Begrenzung der Durchführung der angeordneten Zwangsmaßnahme Sorge zu tragen.
Er gestattet es dem Beschuldigten auch nicht, sich sachgerecht gegen den Deliktsvorwurf zu verteidigen und die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren sowie etwaigen Ausuferungen bei ihrer Vollziehung im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Die Umschreibung des Tatvorwurfs in der angegriffenen Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts nur mit dem Rechtsbegriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ohne Tatsachenangaben reicht dazu nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ).
Umstände, die ausnahmsweise geeignet sein könnten, die rechtsstaatlichen Funktionen zu übernehmen, die in der Regel der schriftliche Durchsuchungsbeschluss zu erfüllen hat (vgl. BVerfGE 44, 353 ), sind nicht ersichtlich.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Die Rechtsmittelentscheidung, die gleichfalls keine auf den Einzelfall bezogene Begründung nennt, lässt den Rechtsschutz des Beschwerdeführers leer laufen (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und verletzt damit ihrerseits die genannten Rechte des Beschwerdeführers.
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Er gestattet es dem Beschuldigten auch nicht, sich sachgerecht gegen den Deliktsvorwurf zu verteidigen und die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren sowie etwaigen Ausuferungen bei ihrer Vollziehung im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
- BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
Diesen Anforderungen wird ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371 f.; BVerfG wistra 1999, 257; NStZ 2000, 601; 2002, 372 f.; StV 2002, 406, 407; BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02;… vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.). - BVerfG, 23.10.2003 - 2 BvR 1478/03
Teils mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, teils unbegründete …
aa) Die angegriffenen Entscheidungen erschöpfen sich - soweit der Tatvorwurf betroffen ist - nicht in der bloßen Angabe des Rechtsbegriffs der vorgeworfenen Tat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 863/01 -, StV 2002, S. 406 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 ). - LG Berlin, 18.03.2004 - 505 Qs 12/04
Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund mangelnder …
Der Durchsuchungsbeschluss muss die gesuchten Beweismittel erkennen lassen (zum Ganzen vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. März 2002, StV 2002, 345; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2002, StV 2002, 406 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2002, NStZ-RR 2002, 172; BVerfG, Beschluss vom 9. November 2001, NStZ 2002, 212; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001, NStZ-RR 2002, 164 Nr. 4; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2000, NStZ 2000, 601; ebenso Landgericht Berlin, 14. Strafkammer- Wirtschaftsstrafkammer-, Beschluss vom 27. Februar2004, 514 Qs 35/04).